www.LUGEO.de - Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorge

Thema: VORSORGEVOLLMACHT

VORSORGEVOLLMACHT

Ängste / Angst Vorsorgevollmacht:

Wir alle können durch eine Krankheit, einen Unfall oder im Alter in eine Lage kommen, in der wir für uns selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.

Sie können aber schon heute dafür sorgen, dass eine Person ihres Vertrauens Ihre Wünsche dann für Sie geltend machen kann. Bedenken Sie, dass auch Ehegatten, Eltern oder Kinder eine Vollmacht brauchen, um für eine volljährige Person handeln zu können.



Wir beschäftigen uns nur mit den wichtigsten Fragen. Bei schwierigen Regelungen empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

Kostenlose Beratung erhalten Sie auch bei diversen Betreuungsbehörden oder -vereinen.

Was soll eine Versorungsvollmacht beeinhalten?

Nehmen Sie in dieses Dokument alles auf, was von Ihrer bevollmächtigten Vertrauensperson beachtet werden soll, damit Sie auch im Falle der Hilflosigkeit Ihren persönlichen Lebensstil weitestgehend beibehalten können. Dies kann Ihre Lebensgewohnheiten, Ihre finanziellen Belange, den Umgang mit Haustieren, die Auswahl des Altenheimes und vieles mehr betreffen.

Dabei sollten Sie genaue Bestimmungen darüber treffen, was die bevollmächtigte Person im einzelnen veranlassen kann und beachten soll. Wählen Sie eindeutige Formulierungen, damit klare Handlungsanweisungen entstehen. Dadurch wird Ihre Vertrauensperson auch vor Zweifeln und Missverständnisse geschützt, die zu übler Nachrede im Umfeld führen können.

Sofern Sie dazu in der Lage sind, sollten Sie die Vorsorgevollmacht selbst verfassen. Man durchdenkt beim Schreiben den Inhalt besser als beim Ausfüllen eines Formulars, und außerdem ist eine Fälschung schwieriger.

Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, ändern und der aktuellen Situation anpassen. Wir empfehlen Ihnen die jährliche Überprüfung, ob Ihr Wunsch und Wille noch unverändert ist. Bei einer Vollmachterteilung sollen Sie mit den Menschen, die Sie bevollmächtigen wollen sprechen, ob diese bereit sind, die Aufgaben zu übernehmen. Wenn Sie die Regelungen treffen, die sich um die Gesundheit drehen, beraten Sie sich am besten auch mit dem Arzt bzw. der Ärztin Ihres Vertrauens.

Wo sollte man eine Vorsorgevollmacht aufbewahren?

Da jede Vollmacht nur als Original gültig ist, kommt der Aufbewahrung eine große Bedeutung zu. Möglicherweise haben Sie zuhause oder bei Ihrer Bank einen sicheren Platz. In diesem Fall denken Sie daren, die Information über die Vorsorgevollmacht un ihren Aufbewahrungsort zu aufzuheben, dass die Vollmacht im Bedarfsfalle geholt werden kann.

Sie können die Vorsorgevollmacht auch bei einer Person Ihres Vertrauens oder einem Rechtsanwalt, Notar, Steuerbevollmächtigten etc. hinterlegen, mit der Auflage, dass die Vollmacht nur gegen eine ärztliche Bescheinigung über Ihre gesundheitliche Einschränkung dem Bevollmächtigten auszuhändigen ist.

Wenn Sie die Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung kombinieren, sollten Sie das Dokument oder eine Kopie beim Amtsgericht hinterlegen.

Behalten Sie auf jeden Fall eine Kopie bei sich, wenn Sie das Original außer Haus aufbewahren. Sie können dann jederzeit den Inhalt nachlesen und gegebenenfalls Veränderungen veranlassen.

Kostenlos für Sie zum downloaden und ausdrucken: die LUGEO-Vorsorgevollmacht

Kostenlos für Sie zum downloaden und ausdrucken: die LUGEO-Bankkontenvollmacht

Kostenlos für Sie zum downloaden und ausdrucken: die Checkliste für den Todesfall

Weiterführende Informationen zum Thema:

» BETREUUNGSVERFÜGUNG
» BESTATTUNGSVERFÜGUNG
» VORSORGEVOLLMACHT
» KONTOVOLLMACHT
» HOSPIZ
» STERBEGELDVERSICHERUNG
» VERSICHERUNGEN
» TESTAMENT




ZURÜCK zur Vorsorgeübersicht

Startseite  |  Impressum  |  Datenschutz  |  Hilfe  |  Sitemap


Social Bookmarking