Thema: VORSORGEVOLLMACHT
Vorsorge
07.07.2009
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VORSORGEVOLLMACHT
Vorsorgevollmacht:
Wir alle können durch eine Krankheit, einen Unfall oder im Alter in eine Lage kommen, in der wir
für uns selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.
Sie können aber schon heute dafür sorgen, dass eine Person ihres Vertrauens Ihre Wünsche
dann für Sie geltend machen kann. Bedenken Sie, dass auch Ehegatten, Eltern oder Kinder
eine Vollmacht brauchen, um für eine volljährige Person handeln zu können.
Wir beschäftigen uns nur mit den wichtigsten Fragen. Bei schwierigen Regelungen empfehlen
wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
Kostenlose Beratung erhalten Sie auch bei diversen Betreuungsbehörden oder -vereinen.
Was soll eine Versorungsvollmacht beeinhalten?
Nehmen Sie in dieses Dokument alles auf, was von Ihrer bevollmächtigten Vertrauensperson beachtet
werden soll, damit Sie auch im Falle der Hilflosigkeit Ihren persönlichen Lebensstil weitestgehend
beibehalten können. Dies kann Ihre Lebensgewohnheiten, Ihre finanziellen Belange, den Umgang mit
Haustieren, die Auswahl des Altenheimes und vieles mehr betreffen.
Dabei sollten Sie genaue Bestimmungen darüber treffen, was die bevollmächtigte Person im einzelnen
veranlassen kann und beachten soll. Wählen Sie eindeutige Formulierungen, damit klare Handlungsanweisungen
entstehen. Dadurch wird Ihre Vertrauensperson auch vor Zweifeln und Missverständnisse geschützt,
die zu übler Nachrede im Umfeld führen können.
Sofern Sie dazu in der Lage sind, sollten Sie die Vorsorgevollmacht selbst verfassen.
Man durchdenkt beim Schreiben den Inhalt besser als beim Ausfüllen eines Formulars, und
außerdem ist eine Fälschung schwieriger.
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, ändern und der aktuellen Situation anpassen.
Wir empfehlen Ihnen die jährliche Überprüfung, ob Ihr Wunsch und Wille noch unverändert ist. Bei einer
Vollmachterteilung sollen Sie mit den Menschen, die Sie bevollmächtigen wollen sprechen, ob diese bereit
sind, die Aufgaben zu übernehmen. Wenn Sie die Regelungen treffen, die sich um die Gesundheit drehen,
beraten Sie sich am besten auch mit dem Arzt bzw. der Ärztin Ihres Vertrauens.
Wo sollte man eine Vorsorgevollmacht aufbewahren?
Da jede Vollmacht nur als Original gültig ist, kommt der Aufbewahrung eine große Bedeutung zu.
Möglicherweise haben Sie zuhause oder bei Ihrer Bank einen sicheren Platz. In diesem Fall denken
Sie daren, die Information über die Vorsorgevollmacht un ihren Aufbewahrungsort zu aufzuheben,
dass die Vollmacht im Bedarfsfalle geholt werden kann.
Sie können die Vorsorgevollmacht auch bei einer Person Ihres Vertrauens oder einem Rechtsanwalt,
Notar, Steuerbevollmächtigten etc. hinterlegen, mit der Auflage, dass die Vollmacht nur gegen eine
ärztliche Bescheinigung über Ihre gesundheitliche Einschränkung dem Bevollmächtigten auszuhändigen ist.
Wenn Sie die Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung kombinieren, sollten Sie das Dokument
oder eine Kopie beim Amtsgericht hinterlegen.
Behalten Sie auf jeden Fall eine Kopie bei sich, wenn Sie das Original außer Haus aufbewahren. Sie
können dann jederzeit den Inhalt nachlesen und gegebenenfalls Veränderungen veranlassen.
Kostenlos für Sie zum downloaden und ausdrucken: die LUGEO-Vorsorgevollmacht
Kostenlos für Sie zum downloaden und ausdrucken: die LUGEO-Bankkontenvollmacht
Kostenlos für Sie zum downloaden und ausdrucken: die Checkliste für den Todesfall
Weiterführende Informationen zum Thema:
» BETREUUNGSVERFÜGUNG
» BESTATTUNGSVERFÜGUNG
» VORSORGEVOLLMACHT
» KONTOVOLLMACHT
» HOSPIZ
» STERBEGELDVERSICHERUNG
» VERSICHERUNGEN
» TESTAMENT
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