Thema: URNENHAIN / KOLUMBARIUM
Bestattung
07.07.2009
(LUGEO.de)- Fragen? Anregungen? » (KONTAKT)
- Artikel weiterempfehlen? » (WEITEREMPFEHLEN)
URNENHAIN / KOLUMBARIUM
Urnenhain
Nur auf dem Friedhof oder einem Urnenhain dürfen die Urnen beigesetzt werden.
Dies kann genau wie bei der Erdbestattung in einer Reihen oder Wahlstelle erfolgen. Die Urnenreihenstelle, etwa 50 mal 50 Zentimeter groß und nur für eine Urne zulässig, kann nicht ausgewählt und die Ruhefrist (meist 20 Jahre) nicht verlängert werden.
Gibt es auf einem Friedhof keine besonders ausgewiesenen Urnengräber, findet die Beisetzung in Erdreihen- oder Erdwahlgrabstätten statt.
Die Lage einer Urnenwahlstelle kann ausgewählt werden, es dürfen darin, je nach Größe, zwei bis vier Urnen beigesetzt werden, die Ruhezeit ist verlängerbar.
Das Urnenwahlgrab ist meist 1,50 mal 1,50 Meter groß und die Liegezeit beträgt 15 bis 30 Jahre.
Kolumbarium
Wörtlich übersetze heißt Kolumbarium Taubenschlag. Hier sind aber die sogenannte Urnenwände und Urnenhallen gemeint.
Es ist eine Wand mit einzelnen Kammern, in denen ein oder zwei Urnen Platz finden. Die einzelnen Wände enthalten 10 bis 20 Urnen und können meist beliebig erweitert werden.
Die Kammer wird mit einer Steinplatte verschlossen, auf der in der Regel der Name und die Lebensdaten des Verstorbenen stehen.
Das Ablegen von Blumen oder Grablichtern an Kolumbarien ist meist nicht vorgesehen und von den Friedhofsverwaltungen in der Regel auch nicht erwünscht.
Weiterführende Informationen zum Thema: Bestattung
» URNENHAIN / KOLUMBARIUM
» URNE / URNEN
» SARG / SÄRGE
» ERDBESTATTUNG / BEGRABEN
» SEEBESTATTUNG
» FEUERBESTATTUNG
» NATURBESTATTUNG
» LUFTBESTATTUNG
» WELTRAUMBESTATTUNG
» DIAMANTBESTATTUNG
» FRIEDHOF
» BESTATTUNGSKOSTEN
ZURÜCK zur Themenübersicht Bestattung

