Thema: TRAURIGE PFLICHTEN IM TODESFALL
Todesfall
07.07.2009
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TRAURIGE PFLICHTEN IM TODESFALL
Traurige Pflichten
Wenn ein geliebter Mensch gestorben ist, warten auf die Hinterbliebenen zahlreiche Aufgaben,
die trotz aller Schmerzen in kurzer Zeit erledigt werden müssen.
Berechtigungen und Verpflichtungen, die auf den Namen des/der Verstorbenen lauten, müssen
gekündigt bzw. geändert werden.
Hierunter fallen z.B.:
* Mietverträge kündigen oder weiterführen
* Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften kündigen
* Bausparverträgen und Versicherungsverträgen ändern oder kündigen
* Abmeldung oder Ummeldung des Gas- und Strom
* Telefonanschluss ändern oder kündigen
* Zeitung- und Zeitschriftenabbonements kündigen
* Rücklegung oder Änderung bestehender Gewerbeberechtigungen
Urkunden und Ausweise müssen in der Regel nicht zurückgegeben werden.
Das Kraftfahrgesetz sieht z. B. keine Rückgabeverpflichtung für den Führerschein vor. Ist jedoch
auf den Namen des Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder Anhänger zum Verkehr zugelassen, muss
der zur Vertretung des Nachlasses Berufene bzw. die Person, die vom Gericht zur Besorgung
und Verwaltung des Nachlasses bestimmt wurde, Behörde über den Tod des Zulassungsbesitzers informieren.
Verlassenschaftsverfahren
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Für das Verfahren wird das
nach dem letzten Hauptwohnsitz zuständige Bezirksgericht den Notar zum Gerichtskommissär bestellen.
Die Einladung der Hinterbliebenen zur Aufnahme des Todesfalls erfolgt durch den Notar. Wir empfehlen,
die nachfolgenden Unterlagen für den Notar bereit zu halten:
* Name, Adresse, Stand und Geburtsdatum der nächsten Verwandten
* Standesdokumente (Abschrift aus dem Sterbebuch, Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde,
* Scheidungsurteil, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel) des Verstorbenen
* Letztwillige Verfügungen
* Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
* Letzte Pensionsabschnitte
* Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass
* Aufstellungen und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit,
des Todesfalles und des Begräbnisses
Weiterführende Informationen zum Thema: Todesfall / Bestattung
» CHECKLISTE FÜR DEN TODESFALL
» KONDOLENZ
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