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Thema: TRAUERREDNER

TRAUERREDNER

Trauerhilfe, Trauerredner, Bibel Trauerredner ist die allgemeine Berufsbezeichnung für "weltliche Redner", "freie Sprecher" oder "Grabredner"

Ist eine kirchliche Trauerfeier nicht gewünscht oder gehörte der Verstorbene keiner Konfession an bzw. ist , begleitet ein Trauerredner die Trauerfeier. Wie ein Pfarrer oder Priester trifft er sich mit den Hinterbliebenen und gestaltet mit ihnen gemeinsam die Trauerfeier.

Die meisten Trauerredner sind freiberuflich tätig, es gibt aber auch Bestatter,

die die Aufgaben des Trauerredners selbst übernehmen oder einen Trauerredner beschäftigen. Auch als Trauerredner muss man in der Lage sein, sich in die Hinterbliebenen hineinzufühlen, da sie kurz nach dem Tod oft sehr verzweifelt sind. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Angehörigen des Verstorbenen professionell zu begleiten und für einen würdevollen Abschied zu sorgen.

Mit der steigenden Zahl von kirchlich nicht gebundenen Menschen wächst die Nachfrage nach weltlichen Trauerrednern, da die Kirche ihren Geistlichen untersagt für Nichtmitglieder Zeremonien abzuhalten. Die individuelle Persönlichkeit des Verstorbenen sollte im Mittelpunkt der Traueransprache stehen, sowie werden die Wünsche der Hinterbliebenen berücksichtigt.

Oft werden Gedichte oder Abschiedsbriefe vorgetragen, die Lieblingsmusik des Verstorbenen wird gespielt.

Nach Ansicht der Kirche gibt es einen markanten Unterschied zum Pfarrer: Die Trauerredner sind oft nicht geschult im Umgang mit Menschen und daher ungeeignet wirkliche Trauerarbeit zu leisten. Ein intensives Gespräch mit einem Geistlichen kann ein freier Redner nicht ersetzen.

Trauerredner werden meistens von Bestattungsinstituten vermittelt und arbeiten insgesamt in enger Kooperation mit dem Bestattungsgewerbe.

Sie haben sich zahlreich einem Berufsverband oder einer lokalen Rednergemeinschaft angeschlossen. Die beiden Verbände BATF und Fachverband kooperieren miteinander.

Das Honorar eines Trauerredners liegt zwischen 150 bis 400 Euro. Besondere individuelle Honorarvereinbarungen sind üblich. Weltanschauungsgemeinschaften haben zum Teil Gebührenordnungen.

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