Thema: TRAUERREDNER
Trauer
07.07.2009
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TRAUERREDNER
Trauerredner ist die allgemeine Berufsbezeichnung für "weltliche Redner", "freie Sprecher" oder "Grabredner"
Ist eine kirchliche Trauerfeier nicht gewünscht oder gehörte der Verstorbene keiner Konfession an bzw.
ist , begleitet ein Trauerredner die Trauerfeier. Wie ein Pfarrer oder Priester trifft er sich
mit den Hinterbliebenen und gestaltet mit ihnen gemeinsam die Trauerfeier.
Die meisten Trauerredner sind freiberuflich tätig, es gibt aber auch Bestatter,
die die Aufgaben
des Trauerredners selbst übernehmen oder einen Trauerredner beschäftigen. Auch als Trauerredner
muss man in der Lage sein, sich in die Hinterbliebenen hineinzufühlen, da sie kurz nach dem Tod
oft sehr verzweifelt sind. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Angehörigen des Verstorbenen
professionell zu begleiten und für einen würdevollen Abschied zu sorgen.
Mit der steigenden Zahl von kirchlich nicht gebundenen Menschen wächst die Nachfrage nach
weltlichen Trauerrednern, da die Kirche ihren Geistlichen untersagt für Nichtmitglieder
Zeremonien abzuhalten. Die individuelle Persönlichkeit des Verstorbenen sollte im Mittelpunkt
der Traueransprache stehen, sowie werden die Wünsche der Hinterbliebenen berücksichtigt.
Oft werden Gedichte oder Abschiedsbriefe vorgetragen, die Lieblingsmusik des Verstorbenen wird gespielt.
Nach Ansicht der Kirche gibt es einen markanten Unterschied zum Pfarrer: Die Trauerredner sind oft
nicht geschult im Umgang mit Menschen und daher ungeeignet wirkliche Trauerarbeit zu leisten. Ein
intensives Gespräch mit einem Geistlichen kann ein freier Redner nicht ersetzen.
Trauerredner werden meistens von Bestattungsinstituten vermittelt und arbeiten insgesamt in enger
Kooperation mit dem Bestattungsgewerbe.
Sie haben sich zahlreich einem Berufsverband oder einer lokalen Rednergemeinschaft angeschlossen.
Die beiden Verbände BATF und Fachverband kooperieren miteinander.
Das Honorar eines Trauerredners liegt zwischen 150 bis 400 Euro. Besondere individuelle
Honorarvereinbarungen sind üblich. Weltanschauungsgemeinschaften haben zum Teil Gebührenordnungen.
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