Thema: TESTAMENT
Erben / Vererben
07.07.2009
(LUGEO.de)- Fragen? Anregungen? » (KONTAKT)
- Artikel weiterempfehlen? » (WEITEREMPFEHLEN)
TESTAMENT
Testament - Widerruf / Änderung
1. Testament - Widerruf
Der Erblasser kann sein Testament jederzeit widerrufen.
Der Widerruf muss genauso wie
die Errichtung höchstpersönlich geschehen; eine Vertretung ist also nicht möglich.
Das
kann geschehen durch:
-ein Widerrufstestament ("Ich widerrufe mein am ... errichtetes Testament hiermit.")
-Vernichtung, Durchstreichung, Entwertungsvermerk
-Rücknahme eines öffentlichen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung
-Errichtung eines >neuen Testaments mit widersprechendem Inhalt. Es gilt dann das später errichtete Testament.
2. Testament - Änderungen und Ergänzungen
Ein einmal errichtetes Testament muss nicht unbedingt widerrufen werden, um beabsichtigte
Änderungen oder Ergänzungen umzusetzen.
Sie können> auch das bestehende Testament abändern
oder ergänzen, müssen dabei aber immer überprüfen, inwieweit dadurch das ursprüngliche
Testament widerrufen wird.
Ausführlichere Informationen finden Sie unter anderem unter:
www.internetratgeber-recht.de
Weiterführende Informationen zum Thema:
» TESTAMENT: TESTIERFÄHIGKEIT DES ERBLASSERS
» TESTAMENT: WIDERRUF / ÄNDERUNG
» TESTAMENT: EHEPARTNER-TESTAMENT
» TESTAMENT: TESTAMENTSFORMEN
» GESETZLICHE ERBFOLGE
» VORSORGEVOLLMACHT
» PATIENTENVERFÜGUNG
» PFLICHTTEIL
ZURÜCK zur Erben- / Vererbenübersicht

