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Thema: TESTAMENT

TESTAMENT

Testament - Widerruf / Änderung

1. Testament - Widerruf

Der Erblasser kann sein Testament jederzeit widerrufen.

Der Widerruf muss genauso wie die Errichtung höchstpersönlich geschehen; eine Vertretung ist also nicht möglich.

Das kann geschehen durch:

-ein Widerrufstestament ("Ich widerrufe mein am ... errichtetes Testament hiermit.")

-Vernichtung, Durchstreichung, Entwertungsvermerk

-Rücknahme eines öffentlichen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung

-Errichtung eines >neuen Testaments mit widersprechendem Inhalt. Es gilt dann das später errichtete Testament.

2. Testament - Änderungen und Ergänzungen

Ein einmal errichtetes Testament muss nicht unbedingt widerrufen werden, um beabsichtigte Änderungen oder Ergänzungen umzusetzen.

Sie können> auch das bestehende Testament abändern oder ergänzen, müssen dabei aber immer überprüfen, inwieweit dadurch das ursprüngliche Testament widerrufen wird.

Ausführlichere Informationen finden Sie unter anderem unter:

www.internetratgeber-recht.de

Weiterführende Informationen zum Thema:

» TESTAMENT: TESTIERFÄHIGKEIT DES ERBLASSERS
» TESTAMENT: WIDERRUF / ÄNDERUNG
» TESTAMENT: EHEPARTNER-TESTAMENT
» TESTAMENT: TESTAMENTSFORMEN

» GESETZLICHE ERBFOLGE
» VORSORGEVOLLMACHT
» PATIENTENVERFÜGUNG
» PFLICHTTEIL



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