Thema: STERBEHILFE
Sterben
07.07.2009
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STERBEHILFE
Sterbehilfe:
Wenn von Sterbehilfe gesprochen wird, können verschiedene Formen gemeint sein.
Speziell unterscheidet man "Hilfe im Sterben" (Sterbebeistand) von "Sterbebegleitung".
Die Unterstützung Sterbender durch Pflege, schmerzlindernde Behandlung sowie
menschliche Zuwendung und ist als dringendes Erfordernis im Umgang mit Sterbenden unumstritten.
Umstritten ist die Sterbehilfe, wenn "Hilfe zum Sterben" gemeint ist. Dann
ist das Töten oder Sterbenlassen eines schwer kranken oder leidenden Menschen
aufgrund seines eigenen, ausdrücklichen oder mutmaßlichen Verlangens oder
Interesses gemeint. Unterschiedliche Situationen regen immer wieder zum Nachdenken
über die Sterbehilfe an:
Vom Sterbenden oder unheilbarem Erkrankten, der keinen Sinn mehr sieht und den dringenden Wunsch
nach "Erlösung" durch Sterbehilfe äußert.
Den dauerhaft Bewusstlosen oder bereits in der Endphase seiner Erkrankung bewusstseinsgetrübten
Patienten, der sich nicht mehr selbst zu einem fragwürdigen Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen
bzw. deren Abbruch äußern kann. Oder dem schwerkranken Neugeborenen, dessen Lebenserwartung sehr
gering ist oder dessen Leben mit großen Qualen verbunden wäre.
Vier Formen von Sterbehilfe im Sinne einer "Hilfe zum Sterben" werden unterschieden:
1. "Sterbenlassen" (Passive Sterbehilfe): Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen
(unter Beibehaltung der Grundpflege und schmerzlindernder Behandlung
2. "Indirekte Sterbehilfe" / "Indirekte aktive Sterbehilfe": Durch Inkaufnahme eines (nicht
intendierten) Lebensverkürzungsrisikos eine schmerzlindernde Behandlung
3. "Beihilfe zur Selbsttötung" /"Freitodbegleitung": Hiermit wird z. B. die Beschaffung und
Bereitstellung eines tödlichen Medikaments für die Hilfe zur Selbsttötung.
4. "Aktive Sterbehilfe" / "Direkte aktive Sterbehilfe" / "Tötung auf Verlangen": Hier ist der
Tod nicht nur in Kauf genommen, sondern im Gegensatz zur indirekten Sterbehilfe beabsichtigt.
In diesem Fall liegt die letztentscheidende Tatherrschaft nicht beim Betroffenen selbst, sondern
bei einem Dritten. Es handelt sich um absichtliche und aktive Beschleunigung oder Herbeiführung des Todes.
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Weiterführende Informationen zum Thema:
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