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Thema: STERBEHILFE

STERBEHILFE

Sterbehilfe:

Wenn von Sterbehilfe gesprochen wird, können verschiedene Formen gemeint sein.

Speziell unterscheidet man "Hilfe im Sterben" (Sterbebeistand) von "Sterbebegleitung".

Die Unterstützung Sterbender durch Pflege, schmerzlindernde Behandlung sowie menschliche Zuwendung und ist als dringendes Erfordernis im Umgang mit Sterbenden unumstritten.

Umstritten ist die Sterbehilfe, wenn "Hilfe zum Sterben" gemeint ist. Dann ist das Töten oder Sterbenlassen eines schwer kranken oder leidenden Menschen aufgrund seines eigenen, ausdrücklichen oder mutmaßlichen Verlangens oder Interesses gemeint. Unterschiedliche Situationen regen immer wieder zum Nachdenken über die Sterbehilfe an:

Vom Sterbenden oder unheilbarem Erkrankten, der keinen Sinn mehr sieht und den dringenden Wunsch nach "Erlösung" durch Sterbehilfe äußert.

Den dauerhaft Bewusstlosen oder bereits in der Endphase seiner Erkrankung bewusstseinsgetrübten Patienten, der sich nicht mehr selbst zu einem fragwürdigen Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen bzw. deren Abbruch äußern kann. Oder dem schwerkranken Neugeborenen, dessen Lebenserwartung sehr gering ist oder dessen Leben mit großen Qualen verbunden wäre.

Vier Formen von Sterbehilfe im Sinne einer "Hilfe zum Sterben" werden unterschieden:

1. "Sterbenlassen" (Passive Sterbehilfe): Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen (unter Beibehaltung der Grundpflege und schmerzlindernder Behandlung

2. "Indirekte Sterbehilfe" / "Indirekte aktive Sterbehilfe": Durch Inkaufnahme eines (nicht intendierten) Lebensverkürzungsrisikos eine schmerzlindernde Behandlung

3. "Beihilfe zur Selbsttötung" /"Freitodbegleitung": Hiermit wird z. B. die Beschaffung und Bereitstellung eines tödlichen Medikaments für die Hilfe zur Selbsttötung.

4. "Aktive Sterbehilfe" / "Direkte aktive Sterbehilfe" / "Tötung auf Verlangen": Hier ist der Tod nicht nur in Kauf genommen, sondern im Gegensatz zur indirekten Sterbehilfe beabsichtigt.

In diesem Fall liegt die letztentscheidende Tatherrschaft nicht beim Betroffenen selbst, sondern bei einem Dritten. Es handelt sich um absichtliche und aktive Beschleunigung oder Herbeiführung des Todes.



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