Thema: SEEBESTATTUNG
Bestattung
07.07.2009
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SEEBESTATTUNG
Seebestattung
Nicht nur Seeleute haben die Möglichkeit auf eine Seebestattung.
Einige Bundesländer lassen sich allerdings die besondere Beziehung zum Meer belegen.
Es gibt drei Seebestattungsarten:
1 Seebestattung mit den Angehörigen.
2 Anonyme Seebestattung nur mit einer Dokumentation bei den zuständigen Behörden.
3 Anonyme Seebestattung mit Dokumentation der Position in der Seekarte sowie einem Auszug aus dem Schiffstagebuch für die Hinterbliebenen.
Der Kapitän nimmt die wasserlösliche Spezialurne von dem Bestatter auf und bahrt sie in seiner Kabine auf. Die Beisetzung erfolgt nach seemännischem Brauch außerhalb der Drei Meilen-Zone.
Der Bestatter stellt vor der Seebestattung die Ausnahmegenehmigung (Befreiung vom Friedhofszwang).
Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten handschriftlich mit einer Begründung festgehalten hat, dass er seebestattet werden möchte, wird das Verfahren wesentlich einfacher.
Eine Seebestattung ohne Angehörige kostet etwa 400 bis 800 Euro, mit Angehörigen 1000 bis 1600 Euro. Diese Kosten beinhalten noch nicht die Summe für die Einäscherung.
Für rund 3000 Euro kann die Seebestattung auch per Hubschrauber vollzogen werden. Vorraussetzung ist, dass das jeweilige Bestattungsgesetz des zuständigen Bundeslandes dieses zulässt. Die Urne wird dabei vom Hubschrauber ins Meer gelassen.
Weiterführende Informationen zum Thema: Bestattung
» URNENHAIN / KOLUMBARIUM
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