Thema: PATIENTENVERFÜGUNG
Vorsorge
07.07.2009
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PATIENTENVERFÜGUNG
Was ist eine Patientenverfügung?
Mit der Patientenverfügung formulieren Sie Ihren Willen, für den Fall, dass Sie nicht mehr
in der Lage sind, in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen. Dies kann z. B. eintreten,
wenn Sie längere Zeit bewußtlos sind oder eine Hirnschädigung erlitten haben.
Ohne Ihre
persönliche Einwilligung darf - außer bei einer lebensbedrohlichen Notlage - kein medizinischer
Eingriff an Ihrem Körper vorgenommen werden.
In Ihrer Patientenverfügung können Sie schon heute festlegen, ob Ihr Arzt alle Möglichkeiten
ausschöpfen soll, Ihr Leben zu erhalten, oder ob er unter bestimmten Bedingungen die
Behandlungsmöglichkeiten auf die Linderung von Schmerzen (palliative Maßnahme) beschränken soll.
Was ist bei einer Patientenverfügung zu beachten?
Wenn sich ein Patient nicht mehr äußern kann, muss jeder Arzt bei der Behandlung den mutmaßlichen
Willen des Patienten berücksichtigen.
Die Patientenverfügung dient dazu, diesen Willen zu dokumentieren. Je aktueller die Verfügung ist, um
so mehr kann sie dem Arzt zu einer verantwortungsvollen Entscheidung verhelfen. Es ist sinnvoll, die
Patientenverfügung jährlich zu überprüfen und evtl. einer veränderten Lebenssituation anzupassen.
Die letzte Enscheidung über medizinische Maßnahmen liegt bei dieser Form der Patientenverfügung beim Arzt.
Wir empfehlen deshalb, die Patientenverfüung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
zu kommbinieren. Der Betreuer muss, wenn lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden sollen, beim
Vormundschaftsgericht eine Genehmigung hierfür beantragen.
Was soll eine Patientenverfügung beinhalten?
In der Patientenverfüung sollte ausführlich dargelegt sein, welche Behandlungsmaßnahmen Sie
im Falle eigener Entscheidungsfähigkeit wünschen, bzw. welche Maßnahmen zu unterlassen sind.
Dabei sollten Sie möglichst genau die Voraussetzungen schildern, unter denen Sie die Zustimmung zu
lebenserhaltenen und lebensverlängernden Maßnahmen verweigern.
Sie sich bei der Abfassung Ihrer Patientenverfügung von Ihrem Hausarzt bezüglich der medizinischen
Einzelheiten beraten. Wenn Sie auf technisch mögliche Lebensverlängerungen verzichten wollen, ist es
sinnvoll, wenn Ihr Hausarzt als Zeuge Ihre Patientenverfügung unterschreibt.
Kostenlos für Sie zum downloaden und ausdrucken: die LUGEO-Vorsorgevollmacht
Kostenlos für Sie zum downloaden und ausdrucken: die LUGEO-Bankkontenvollmacht
Kostenlos für Sie zum downloaden und ausdrucken: die Checkliste für den Todesfall
Weiterführende Informationen zum Thema:
» BETREUUNGSVERFÜGUNG
» BESTATTUNGSVERFÜGUNG
» VORSORGEVOLLMACHT
» KONTOVOLLMACHT
» HOSPIZ
» STERBEGELDVERSICHERUNG
» VERSICHERUNGEN
» TESTAMENT
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