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Thema: PATIENTENVERFÜGUNG

PATIENTENVERFÜGUNG

Patientenverfuegung_250.jpg Was ist eine Patientenverfügung?

Mit der Patientenverfügung formulieren Sie Ihren Willen, für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen. Dies kann z. B. eintreten, wenn Sie längere Zeit bewußtlos sind oder eine Hirnschädigung erlitten haben.

Ohne Ihre persönliche Einwilligung darf - außer bei einer lebensbedrohlichen Notlage - kein medizinischer Eingriff an Ihrem Körper vorgenommen werden.



In Ihrer Patientenverfügung können Sie schon heute festlegen, ob Ihr Arzt alle Möglichkeiten ausschöpfen soll, Ihr Leben zu erhalten, oder ob er unter bestimmten Bedingungen die Behandlungsmöglichkeiten auf die Linderung von Schmerzen (palliative Maßnahme) beschränken soll.

Was ist bei einer Patientenverfügung zu beachten?

Wenn sich ein Patient nicht mehr äußern kann, muss jeder Arzt bei der Behandlung den mutmaßlichen Willen des Patienten berücksichtigen.

Die Patientenverfügung dient dazu, diesen Willen zu dokumentieren. Je aktueller die Verfügung ist, um so mehr kann sie dem Arzt zu einer verantwortungsvollen Entscheidung verhelfen. Es ist sinnvoll, die Patientenverfügung jährlich zu überprüfen und evtl. einer veränderten Lebenssituation anzupassen.

Die letzte Enscheidung über medizinische Maßnahmen liegt bei dieser Form der Patientenverfügung beim Arzt.

Wir empfehlen deshalb, die Patientenverfüung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu kommbinieren. Der Betreuer muss, wenn lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden sollen, beim Vormundschaftsgericht eine Genehmigung hierfür beantragen.

Was soll eine Patientenverfügung beinhalten?

In der Patientenverfüung sollte ausführlich dargelegt sein, welche Behandlungsmaßnahmen Sie im Falle eigener Entscheidungsfähigkeit wünschen, bzw. welche Maßnahmen zu unterlassen sind.

Dabei sollten Sie möglichst genau die Voraussetzungen schildern, unter denen Sie die Zustimmung zu lebenserhaltenen und lebensverlängernden Maßnahmen verweigern.

Sie sich bei der Abfassung Ihrer Patientenverfügung von Ihrem Hausarzt bezüglich der medizinischen Einzelheiten beraten. Wenn Sie auf technisch mögliche Lebensverlängerungen verzichten wollen, ist es sinnvoll, wenn Ihr Hausarzt als Zeuge Ihre Patientenverfügung unterschreibt.

Kostenlos für Sie zum downloaden und ausdrucken: die LUGEO-Vorsorgevollmacht

Kostenlos für Sie zum downloaden und ausdrucken: die LUGEO-Bankkontenvollmacht

Kostenlos für Sie zum downloaden und ausdrucken: die Checkliste für den Todesfall

Weiterführende Informationen zum Thema:

» BETREUUNGSVERFÜGUNG
» BESTATTUNGSVERFÜGUNG
» VORSORGEVOLLMACHT
» KONTOVOLLMACHT
» HOSPIZ
» STERBEGELDVERSICHERUNG
» VERSICHERUNGEN
» TESTAMENT




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