Thema: LUFTBESTATTUNG
Bestattung
07.07.2009
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LUFTBESTATTUNG
Luftbestattung:
Bedenken Sie, dass diese Bestattungsart nicht von allen Bestattern organisiert wird.
Um eine Luftbestattung ausüben zu können, muss der Leichnam eingeäschert worden sein.
In Frankreich kann die Asche in einer ganz besonderen Zeremonie mit einem Heißluftballon
über Frankreich ausgestreut werden. Wie bei den anderen Bestattungsarten, können auch hier
die Angehörigen auf Wunsch an der Zeremonie teilnehmen.
Bei dieser Bestattungsart empfiehlt sich wie bei der Seebestattung zu Lebzeiten vorsorglich
eine Verfügung zu hinterlegen, die den Wunsch auf diese Weise die letzte Ruhe zu finden, klar erkennen lässt.
Weiterführende Informationen zum Thema: Bestattung
» URNENHAIN / KOLUMBARIUM
» URNE / URNEN
» SARG / SÄRGE
» ERDBESTATTUNG / BEGRABEN
» SEEBESTATTUNG
» FEUERBESTATTUNG
» NATURBESTATTUNG
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