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Thema: KONTOVOLLMACHT

KONTOVOLLMACHT

Ängste / Angst Bankkontenvollmacht

Beim unerwarteten Tod eines Menschen tritt oft die Situation ein, dass Konten des Verstorbenen bis zur Klärung der Erbfolge gesperrt werden. Für Familienmitglieder entstehen hierdurch oft finanzielle Engpässe.

Um dies zu verhindern, empfiehlt sich einer Vertrauensperson, beziehungsweise dem Ehepartner für diesen Fall eine Bankkontenvollmacht zu erteilen.



Es empfiehlt sich weiter, die Vollmacht von einem Dritten bestätigen zu lassen, um Zweifel an der Echtheit des Dokuments zu vermeiden.

Hier der Inhalt / eine Formulierung:

Ich Name(n):
Geboren am:
Strasse:
Wohnort:

bevollmächtige hiermit folgende Person uneingeschränkt über unten aufgeführten Bankkonten zu verfügen, und beliebige Beträge von diesen Konten abzuheben.

Dies gilt insbesondere auch für den Fall meines Ablebens.

Unterschrift / weitere Unterschrift / Datum



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Weiterführende Informationen zum Thema:

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