Thema: GESETZLICHE ERBFOLGE
Erben / Vererben
07.07.2009
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GESETZLICHE ERBFOLGE
Wer erbt wenn kein Testament vorhanden ist?
Gesetzlich ist die Erbfolge in folgender Reihenfolge festgelegt:
Der Ehepartner des Verstorbenen erbt die Hälfte, die andere Hälfte geht an die Erben
erster Ordnung. Sind keine Kinder vorhanden, so erbt der Ehepartner drei Viertel.
Das restliche Viertel geht an die Erben 2. Ordnung. Der Ehepartner hat zudem Anspruch
auf alle zum Haushalt gehörenden Gegenstände sowie Hochzeitsgeschenke.
Erbfolge
Erben 1. Ordnung:
Abkömmlinge des Verstorbenen, also Kinder; Enkel oder Urenkel, nichteheliche Kinder haben Ersatzanspruch
Erben 2. Ordnung:
Eltern des Verstorbenen, deren Kinder und Kindeskinder (also Geschwister,
Neffen und Nichten des Erblassers). Verwandte 2. Ordnung können nur erben,
Erben 3. Ordnung:
Großeltern, deren Kinder und Kindeskinder; Onkel, Cousinen, etc.
Erben 4. Ordnung:
Diese und alle weiteren folgen sinngemäß den gleichen Regeln wie für die bisherigen Gruppen.
Grundsätzlich gilt:
Von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind:
Schwiegereltern, Stiefkinder, Stiefeltern, angeheiratete Tanten und Onkel, denn mit diesen
hat der Erblasser keine gemeinsamen Vorfahren. Adoptivkinder hingegen sind ehelichen Kindern gleichgestellt.
Weiterführende Informationen zum Thema:
» GESETZLICHE ERBFOLGE
» VORSORGEVOLLMACHT
» PATIENTENVERFÜGUNG
» PFLICHTTEIL
» TESTAMENT
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