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Thema: ERDBESTATTUNG

ERDBESTATTUNG

Grab / Erdbestattung Erdbestattung:

Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams auf einem Friedhof, in einem Grab in der Erde.

Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung einer Leiche in der Erde die Verwendung eines Sarges vor.

Im Christentum ist die Erdbestattung von Beginn an die übliche Form gewesen.


Für die Erdbestattung gibt es zahlreiche weitere Vorschriften.

Dies betrifft vor allem die Tiefe, in der der Sarg mindestens zu liegen hat. Erdbestattungen müssen in Deutschland innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod und können frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden.

Weiter gibt es vorgeschriebene Mindestruhezeiten, die örtlich recht unterschiedlich sein können, je nach Bodenbeschaffenheit.

Durch diese Ruhezeiten ist eine ausreichende Verwesung des Leichnams gewährleistet, bevor eine Grabstelle wiederbelegt wird.

In Gemeinschaftsgräbern werden Männer in Deutschland immer rechts, Frauen immer links (Sicht auf das Grab) beigesetzt.

Dies hat historische Gründe; zu früherer Zeit war es üblich, dass die Partner auch in diesen Positionen im Ehebett schliefen, was bis in den Tod fortgeführt wird.

In Deutschland ist bei einer klassischen Bestattung die komplette Betreuung durch einen Dienstleister (Bestattungsunternehmen) üblich, kann aber teilweise auch in Eigenregie unter Zusammenarbeit mit den Behörden und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

Weiterführende Informationen zum Thema: Bestattung

» URNENHAIN / KOLUMBARIUM
» URNE / URNEN
» SARG / SÄRGE
» ERDBESTATTUNG / BEGRABEN
» SEEBESTATTUNG
» FEUERBESTATTUNG
» FRIEDWALD / FRIEDFORST
» LUFTBESTATTUNG
» WELTRAUMBESTATTUNG
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» FRIEDHOF
» BESTATTUNGSKOSTEN

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