www.LUGEO.de - RUBRIK: ERBEN / VERERBEN, Sterben, Trauer, Tod, Erben, Angst

Topthemen: ERBEN / VERERBEN / TESTAMENT

Der letzte Wille - Testament

Mit einem Testament kann der Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und so seine eigenen Vorstellungen bezüglich des Erbes an Stelle der gesetzlichen Erbfolge setzen.
Im Testament kann der Erblasser inhaltlich bestimmten, wie er sein Erbe verteilen will.
Detaillierte Infos zum Testament.

Gesetzliche Erbfolge

Wer erbt wenn kein Testament vorhanden ist? Gesetzlich ist die Erbfolge in folgender Reihenfolge festgelegt: Der Ehepartner des Verstorbenen erbt die Hälfte, die andere Hälfte geht an die Erben erster Ordnung. Sind keine Kinder vorhanden, so erbt der Ehepartner drei Viertel. Das restliche Viertel geht an die Erben 2. Ordnung. Der Ehepartner hat zudem Anspruch auf alle zum Haushalt gehörenden Gegenstände sowie Hochzeitsgeschenke. Lesen Sie mehr.

Schenken als Alternative zum Vererben?

Schenkungen des Erblassers zu dessen Lebzeiten, eröffnen diesem zum einen die Möglichkeit, die Verteilung seines Vermögens flexibler zu handhaben, als durch Testament oder Erbvertrag. Für den Erblasser stellt sich deshalb die Frage, ob er nicht bestimmte Teile seines Vermögens schon zu Lebzeiten übertragen soll.
Mehr zur Schenkung.

Startseite  |  Impressum  |  Datenschutz  |  Hilfe  |  Sitemap


Social Bookmarking