Thema: BETREUUNGSVERFÜGUNG
Vorsorge
07.07.2009
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BETREUUNGSVERFÜGUNG
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Die Betreuungsverfügung ist eine Willenserklärung, mit der Sie festlegen, wer als Ihr gesetzlicher Vertreter für Sie handeln soll, und wie Sie ihre Angelegenheiten geregelt haben möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie eine Person, die in diesem Fall für Sie vom Vormundschaftsgericht als Betreuer (ges. Vertreter) bestellt werden soll. Der Betreuer oder die Betreuerin wird vom Vormundschaftsgericht kontrolliert.
Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen, dann ist dies die Vorsorgemöglichkeit Ihrer Wahl.
Mit der Betreuungsverfügung können Sie selbst dazu beitragen, dass der Betreuer oder die Betreuerin wichtige Informationen über Ihrer persönlichen Wünsche erhält, wenn Sie sich später einmal nicht mehr klar äußern können.
Was ist bei der Betreuungsverfügung zu beachten?
Die Betreuungsverfügung gilt auch dann, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Willenserklärung nicht geschäftsfähig waren. Sowohl das Vormundschaftsgericht wie auch der Betreuer oder die Betreuerin sind an Ihre hier schriftlich festgelegten Wünsche gebunden. Die einzige Voraussetzung dabei ist, dass Sie nicht Ihrem Wohl zuwider laufen.
Was soll eine Betreuungsverfügung beinhalten?
In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin
werden soll, z. B. auch, wer auf keinen Fall gesetzlicher Vertreter werden soll.
Wenn Sie keine geeignete Person kennen, die Sie als Betreuer oder Betreuerin vorschlagen
wollen, so solten Sie jedenfalls Ihre persönlichen Wünsche in einer Betreuungsverfügung
festlegen, damit im Bedarfsfall der dann vom Vormundschaftsgericht ausgwählte Betreuer
weiß, wie er am besten in Ihrem Sinne handeln soll. Im übrigen gelten die gleichen
Hinweise wei bei der Vorsorgevollmacht.
Wo sollte die Betreuungsverfügung aufgewahrt werden?
Entweder können Sie diese einer Person Ihres Vertrauens zur Aufbewahrung geben oder Sie
hinterlegen diese im Amtsgericht Ihres Wohnsitzes.
Kostenlos für Sie zum downloaden und ausdrucken: die LUGEO-Vorsorgevollmacht
Kostenlos für Sie zum downloaden und ausdrucken: die LUGEO-Bankkontenvollmacht
Kostenlos für Sie zum downloaden und ausdrucken: die Checkliste für den Todesfall
Weiterführende Informationen zum Thema:
» BETREUUNGSVERFÜGUNG
» BESTATTUNGSVERFÜGUNG
» VORSORGEVOLLMACHT
» KONTOVOLLMACHT
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» STERBEGELDVERSICHERUNG
» VERSICHERUNGEN
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