www.LUGEO.de - RUBRIK: BESTATTUNG, Sterben, Trauer, Tod, Erben, Vorsorge, Pflege, Angst

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Erdbestattung

Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams auf einem Friedhof, in einem Grab in der Erde. Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung einer Leiche in der Erde die Verwendung eines Sarges vor. Für die Erdbestattung gibt es zahlreiche weitere Vorschriften. Erdbestattungen müssen in Deutschland innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod und können frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Weiter gibt es vorgeschriebene Mindestruhezeiten, die örtlich recht unterschiedlich sein können, je nach Bodenbeschaffenheit.

Feuerbestattung

Eine Feuerbestattung ist grundsätzlich nur möglich, wenn eine Verfügung des Verstorbenen oder eine Willenserklärung des nächsten Angehörigen vorliegt. Der Leichnam wird zunächst in einen Sarg gebettet. Erst nach einer gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Leichenschau wird festgestellt, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist. Erst danach ist die Einäscherung erlaubt.

Naturbestattung

Die Idee der Naturbestattung ist, die Asche Verstorbener nicht auf einem klassischen Friedhof zu bestatten sondern in der freien Natur. Naturbestattungen erfolgen ausschließlich nach der Kremierung. Für die Bestattung werden entweder leicht ökologisch abbaubare Urnen als Gefäß genutzt oder die Asche wird direkt „der Natur übergeben“ (verstreut). Mehr zu Friedwald, Seebestattung, Luftbestattung

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