Thema: ANWALT UND NOTAR
Recht
07.07.2009
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ANWALT UND NOTAR
Notar:
Der Notar befasst sich mit dem Beglaubigen von Unterschriften und dem Beurkunden von Rechtsgeschäften.
Ein Teil der durch den Notar durchgeführten Rechtsgebiete sind:
Erbrecht: Erbverträge, Erbscheinanträge und das Beurkunden von Testamenten.
Familienrecht: Vorsorgevollmachten, Eheverträge, Unterhaltsverpflichtungen.
In Deutschland amtieren derzeit ca. 8500 Notare. Regional verschieden sind entweder
hauptberufliche Notare oder Anwaltsnotare, die zugleich auch als Rechtsanwalt zugelassen sind.
Rechtsanwalt:
Anwälte haben die Aufgabe, Bürgern (Lebenden wie Verstorbenen) zu ihrem Recht zu verhelfen
und den Rechtsstaat zu sichern.
Ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische und praktische
Erfahrungen verfügt, kann von der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis zum Führen des Titels
"Fachanwalt für ...." erhalten.
Für ein Testament bietet es sich daher an, einen Fachanwalt für Erb- oder Familienrecht zu suchen. Das
sollte nicht allzu schwer sein, da sich die Zahl der Anwälte in Deutschland auf ca. 135.000 belief.
Die Vergütung des Rechtsanwaltes ist gesetzlich festgelegt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Eine individuelle Gebührenvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant (beispielsweise als ausgehandelter
Festbetrag oder auf Basis von Stundensätzen) ist möglich. Informieren Sie sich bei der Erstberatung
als genau über die entstehenden Kosten. (z.B. für ein Testament)
Ausführlichere Informationen finden Sie unter anderem unter:
www.internetratgeber-recht.de
Weiterführende Informationen zum Thema:
» TESTAMENT: TESTIERFÄHIGKEIT DES ERBLASSERS
» TESTAMENT: WIDERRUF / ÄNDERUNG
» TESTAMENT: EHEPARTNER-TESTAMENT
» TESTAMENT: TESTAMENTSFORMEN
» GESETZLICHE ERBFOLGE
» VORSORGEVOLLMACHT
» PATIENTENVERFÜGUNG
» PFLICHTTEIL
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